Sportfördermittel
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Neue Sportprojektförderung ab dem 1. Mai 2026:
In enger Kooperation mit dem Wetteraukreis und dem Sportkreis Wetterau e.V. wurde eine neue Sportförderung erstellt, die ab 1. Mai 2026 die bisherige ablöst. Die Details entnehmen Sie bitte der >Richtlinie< . Zur Beantragung der Fördermittel verwenden Sie bitte dieses Formular >Antrag Sportförderung<.
Landessportbund Hessen e.V.:
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:
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| 1. | Beschäftigung von Übungsleitern/innen | |
| 2. | Beschäftigung von Jugendleitern/innen | |
| 3. | Beschäftigung von Vereinsmanager/innen | |
| 4. |
Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung - Ökologische Maßnahmen - Neubau und Erweiterung - Beleuchtungsanlagen |
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| und | ||
| Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb | ||
| 5. | Sondermaßnahmen | |
| 6. | Förderung durch die Sportjugend | |
| 7. | Energiemaßnahmen | |
| 8. | Förderungen durch das Land Hessen | |
| Verfahren | ||
| Die Antragstellung erfolgt digital über das Online-Portal des Landessportbundes Hessen. Gehe Sie diesen Link: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/vereinsmanagement/vereinsfoerderung/investitionszuschuesse/ |
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