Sportfördermittel
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Neue Sportprojektförderung ab dem 1. September 2019:
In enger Kooperation mit dem Wetteraukreis und dem Sportkreis Wetterau e.V. wurde eine neue Sportförderung erstellt, die ab 1. September 2019 die bisherige ablöst. Die Details entnehmen Sie bitte der >Richtlinie< . Zur Beantragung der Fördermittel verwenden Sie bitte dieses Formular >Antrag Sportförderung<.
Landessportbund Hessen e.V.:
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:
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1. | Beschäftigung von Übungsleitern/innen | |
2. | Beschäftigung von Jugendleitern/innen | |
3. | Beschäftigung von Vereinsmanager/innen | |
4. |
Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung - Ökologische Maßnahmen - Neubau und Erweiterung - Beleuchtungsanlagen |
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und | ||
Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb | ||
5. | Sondermaßnahmen | |
6. | Förderung durch die Sportjugend | |
7. | Energiemaßnahmen | |
8. | Förderungen durch das Land Hessen | |
Verfahren | ||
Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt. Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen. Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen. Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen. |
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