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Was Vereine wissen müssen!
| Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau: |
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So erreichen Sie uns:
Anreise mit dem PKW:
Von Wölfersheim / von der Autobahn Gießen – Hanau kommend, Ecke Lindenstraße und Hauptstraße, rechtes Eckhaus, Sparkasse Wetterau, Hinterhof, 2. Stock
Sonstige Anreise: Ortsmitte von Echzell, Hauptstraße 168, Gebäude der Sparkasse Wetterau, Hinterhof, 2. Stock
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Keine Neuordnung des Gaststättenrechtes durch den Bund
Informationshalber weisen wir darauf hin, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nicht mehr beabsichtigt, das Gaststättenrecht zu deregulieren und in die Gewerbeordnung zurück zu führen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 22. Februar 2006 den Ländern mitgeteilt, dass von Seiten des Bundes nicht mehr beabsichtigt wird, die Novellierung des Gaststättenrechtes fortzusetzen.
Tragende Erwägung dabei sei gewesen, dass von Seiten des Bundes keine Rechtsbereiche mehr geändert werden sollen, die entsprechend der Ergebnisse der Föderalismusreform künftig in die Kompetenz der Länder fallen. Damit bleibt es vorerst bei der Änderung des Gaststättenrechtes vom 01.07. des letzten Jahres, wonach eine Erlaubnis (Konzession) nur noch erforderlich ist, wenn Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt wird. Somit ist für viele Jugend-veranstaltungen, bei denen kein Alkohol zum sofortigen Verzehr verkauft wird, schon seit rund einem Jahr die Notwendigkeit einer sogenannten Tagesgestattung entfallen.
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| Sportversicherung beim Landessportbund |
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Der neue Vertrag ist ab 01. Januar 2005 gültig. Der genaue Wortlaut des Vertrages ist auf der „Vereinsberater – CD“ des Landessportbundes – Ausgabe 2004 / 2005 in vollem Wortlaut abgedruckt.
Jeder Verein sollte wissen, dass es sich bei der Sportversicherung lediglich um eine Zusatzversicherung handelt. In allen Schadenfällen wird daher zuerst die Versicherung des Mitglieds herangezogen. Der jährliche Versicherungsbeitrag umfasst pro Mitglied gerade einmal 88 Cent.
Hier die wichtigsten Details
Versichert sind: |
- Alle passiven und aktiven Mitglieder
- Alle Übungsleiter, Trainer, Kampfrichter, Schiedsrichter
- Alle Angestellten und Arbeiter, Helfer und Helferinnen (Hier sind auch Nicht-Mitglieder versichert)
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Der Versicherungsschutz ist gewährt, wenn der Verein die Versicherungsprämie bezahlt hat.
Versichert sind aber nur die tatsächlichen Mitglieder. Nicht-Mitglieder sind nicht versichert. Ausnahme: Sportabzeichen, G.U.T. Programme Im Detail sind versichert: |
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| Unfallversicherung |
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| Im Todesfall: |
Ledige |
5.000 € |
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Verheiratete |
8.000 € |
| Im Invaliditätsfall: |
als Grundsumme |
50.000 € |
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als Höchstsumme |
100.000 € |
| Bergungskosten: |
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3.000 € |
| Krankenhaus-Tagegeld: |
pro Tag |
10 € |
| Übergangsleistung: |
nach 6 Monaten |
2.500 € |
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nach 9 Monaten weitere |
2.500 € |
| Haftpflichtversicherung |
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| Pauschal für Personen- und Sachschäden |
1.000.000 € |
| Schlüsselverlust |
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2.600 € |
| Vertrauensschadenversicherung |
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| Landessportbund |
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100.000 € |
| Fachverbände |
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50.000 € |
| Vereine |
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7.500 € |
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Empfehlungen: Jeweils zwei Unterschriften, Zahlungsverkehr über Bank, mindestens einmal im Jahr Kassenprüfung |
| Reisegepäckversicherung |
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| Je Reiseteilnehmer |
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2.500 € |
| Rechtsschutzversicherung |
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| Kautionen als Darlehn im Ausland |
25.000 € |
| Höchstgrenze je Rechtsfall |
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50.000 € |
| Krankenversicherung |
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| Gestelle, Brillengläser |
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55,00 € |
| Hilfsmittel |
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2.500,00 € |
| Fahrtkosten je Transport |
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10,00 € |
| Zahnersatz |
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2.500,00 € |
| Es empfiehlt sich, über folgende Zusatzversicherungen nachzudenken: |
Versicherungsschutz für Nicht-Mitglieder KfZ-Zusatzversicherung Reiseversicherung Veranstaltungsversicherung Vermögensschadenversicherung |
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Wer mehr erfahren möchte wendet sich an das Versicherungsbüro beim Landessportbund Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt Telefon: 069 – 6789 -252 FAX 069 – 6789 – 301
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| Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG |
Das ist die gesetzliche Unfallversicherung für alle Beschäftigten, also auch für Beschäftigte im Sport. Alle Vereine sind verpflichtet, in jedem Jahr einen Entgeltnachweis der VBG zur Verfügung zu stellen. Das gilt aber nur für die Beschäftigten, die für ihre Mitarbeit ein Entgelt erhalten, z.B. Platzwart, z.B. Reinigungsfrau, z.B. Schreibarbeiten ect. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Höhe des Entgeltes. Sollte der Verein auf die Zahlung der Beiträge verzichten, sind seine Beschäftigten bei einem Unfall nicht verzichtet. Die Beschäftigten haben dann das Recht auf Schadenersatz! Nach einer Entscheidung des Deutschen Bundestages können vom 01. Januar 2005 an auch Ehrenamtliche im Verein versichert werden. Bei einem Unfall sind versichert: |
- Heilungskosten
- Rehabilitationskosten
- Kuraufenthalte
- Hilfsmittel wie Rollstuhl, Prothese ect.
- Rente
- Sterbegeld für die Angehörigen
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Der Verein zahlt für seine Ehrenamtlichen, die er versichern möchte, pauschal im Jahr 2,73 €. Das genaue Verfahren ist in der letzten Ausgabe von „Sport in Hessen“ beschrieben. Die Anmeldung erfolgt über den Landessportbund. Einschränkung: Versichert werden können nur Ehrenamtliche, die gemäß Satzung gewählt wurden. Wenn der Jugendleiter des Vereins von der Mitgliederversammlung gemäß Satzung nicht gewählt wurde, kann er auch nicht zu so günstigen Konditionen versichert werden! |
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| G E M A |
Für viele Vereine ein echtes Ärgernis, weil die Gebühren unabhängig vom finanziellen Erfolg der Veranstaltung fällig werden. Man kann jedoch viel Geld sparen, wenn man sich strikt an die Richtlinien hält. Achtung: Wenn ein Verein vergessen hat, die Veranstaltung, bei der Musik im Programm dabei ist, anzumelden, fallen die Rabatte (bis zu 30 %) weg und es wird zudem ein Versäumniszuschlag in Höhe von 100 % des normalen Rechnungsbetrages berechnet. Grundsatz: GEMA-Gebühren sind immer dann fällig, wenn Musik dabei ist Ausnahmen: Durch einen Pauschalvertrag hat der Landessportbund, die Vereine von jeglicher Anmeldung und Zahlung freigestellt Das gilt aber nur bei: |
- Kommers
- Jahresabschluss
- Mitgliederversammlung
- Training mit integrierter Musik wie beim Tanzen
- Wettkämpfe mit Musik wie beim Eiskunstlauf
- Weihnachtsfeier (ohne Tanz)
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Wirkt beim Kommers, beim Jahresabschluss, bei der Weihnachtsfeier eine Musikgruppe mit, die für ihren Auftritt Geld erhält, sind diese Vorteile verwirkt und der Verein muss die Veranstaltung 14 Tage vorher bei der GEMA anmelden. Näheres kann in der Vereinsberater CD des Landessportbundes nachgelesen werden | |
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